Michael Myers ist alles andere als zimperlich, wenn er seinem mörderischen Verlangen nachgeht. Schrecken die Halloween-Macher vielleicht davor zurück, seine Taten im neuen Halloween-Film allzu detailliert zu zeigen? Eine mögliche Antwort auf diese Frage liefert die deutsche Altersfreigabe, die bei einigen Halloween-Fans für Erleichterung sorgen könnte.
Der neue Halloween-Film läuft zwar keineswegs Gefahr, wie einer seiner Vorgänger indiziert zu werden, aber in den USA bekam Halloween bereits vor einiger Zeit ein vielversprechendes R-Rating, was ihr als regelmäßige FILM.TV-Leser natürlich schon wisst. Fehlte nur noch die deutsche Altersfreigabe der FSK, die jetzt bekannt gegeben wurde.
Nach dem R-Rating vermuteten wir bereits, dass Halloween von der FSK mindestens ab 16 Jahren, wenn nicht sogar ab 18 Jahren freigegeben werden würde. Für beide Altersfreigaben gäbe es jeweils auch bereits verschiedene Vertreter in der langen Halloween-Historie. Das Original von 1978 wechselte sogar zwischen beiden Altersfreigaben:
Bis 1998 erhielt Halloween keine Jugendfreigabe (entspricht dem heutigen FSK-18-Siegel); nach dem Wechsel war der Horrorklassiker ab 16 Jahren freigegeben. Der neue Halloween-Film ist eine direkte Fortsetzung des ersten Teils und trägt passenderweise wie das Original das FSK-16-Siegel. Jeder Fan, der befürchtete, der neue Halloween könnte es auf ein möglichst großes Publikum und damit auf eine Freigabe ab 12 Jahren abgesehen haben, dürfte über diese Nachricht erfreut sein.
Natürlich deutet die Entscheidung der FSK gegen eine Ab-18-Freigabe darauf hin, dass Halloween auch nicht komplett gnadenlos auf jede Brutalität draufhält. Aber das 16er-Siegel bietet genügend Raum für einen Horror-Thriller wie Halloween, sich passend zur Thematik zu entfalten und nicht mit zu störenden Beschneidungen negativ aufzufallen. Ab dem Kinostart von Halloween, dem 25.10.2018, könnt ihr euch selbst davon überzeugen.