Ein besonders brutaler und verbotener Horrorfilm lief zuletzt ungekürzt im deutschen Fernsehen. Der Film war 1988 das erste Mal beschlagnahmt worden und durfte seitdem nicht mehr öffentlich gezeigt werden. Warum dies passieren konnte und was für Folgen der Vorfall jetzt nach sich zieht, erfährtst du in diesem Artikel.
George A. Romero hat mit seinen Klassikern "Zombie: Dawn of the Dead" (1978) und "Die Nacht Der Lebenden Toten" (1968) zwei Klassiker geschaffen, die das Horrorgenre bis heute beeinflussen und die "Zombie-Filmkultur" nachhaltig prägten. Der 1985 erschienene "Zombie 2" war der zweite Teil der sogenannten "Living Dead - Reihe" und führte den ersten Teil mit noch mehr lebenden Toten fort.
Schon der erste Teil galt damals als sehr brutaler Horrorfilm und machte vor expliziten Gewaltdarstellungen keinen Halt. Mit dem zweiten Teil übertraf sich der Regisseur George A. Romero dann ein weiteres Mal mit seiner Brutalität, was den Produzenten aber auch prompt eine Jugendschutzprüfung beschehrte. 1988 wurde "Zombie 2" dann das erste Mal von der IMV Corporation indiziert. Somit durfte der Film zumindest in den USA, und später auch in anderen Ländern wie Deutschland, bis heute nicht mehr öffentlich gezeigt, oder verbreitet werden.
Der Film erschien immer wieder in gekürzten Fassungen und wurde stetig bearbeitet, um den Fans trotzdem Zugriff auf den Horrorfilm zu gewähren, was aber niemanden wirklich zufrieden stellte.
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In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar unterlief dem deutschen Sender Arte jedoch eine Panne. Der Fernsehsender zeigte den Horrorfilm um Punkt 00:20 Uhr in seiner ungeschnittenen Fassung und machte ihn gleichzeitig in der Arte-Mediatek verfügbar. Laut eines Sprechers des deutsch-französischen Senders ist der Film in Frankreich frei zugänglich und daher ist Arte der Fehler unterlaufen. Zudem war der Film im Internet mit einem FSK-18-Symbol versehen worden, dass die FSK nie ausgestellt hat.
Für die Panne entschuldigte sich Arte später und nahm den Film sofort wieder aus der Mediatek, um weitere Ansichten zu verhindern. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft jedoch in einem Verfahren gegen Unbekannt, da die verantwortlichen Personen ermittelt werden sollen. Wie dieser Prozess am Ende ausgeht, ist noch ungewiss.