Bereits seit Längerem plant Streamingdienst Netflix, dem Account-Sharing den Kampf anzusagen. Nach monatelangen Tests in Südamerika, Kanada und einigen europäischen Ländern, sollen die neuen Änderungen nun auch in Deutschland umgesetzt werden. Was sich geändert hat und welche Strafen bei Verstoß drohen, erfahrt ihr im Video.
Nachdem Netflix seit Monaten davon spricht, stärker gegen das Account-Sharing vorzugehen, scheint das Unternehmen jetzt ernst zu machen. Vor wenigen Tagen gab Netflix bekannt, dass man E-Mails an Account-Inhaber verschickt hat, deren Konten mit anderen Haushalten geteilt werden. Darin wird angeboten, den Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, ein eigenes Konto zu exportieren, oder für 4,99 Euro Aufpreis ein Unterkonto zu buchen, über das diese Personen dann weiterhin streamen können.
Dabei stellen sich zwei große Fragen. Welche Kontoinhaber haben die E-Mail überhaupt bekommen und was passiert, wenn man einfach nicht auf die Aufforderung reagiert. Grundsätzlich bliebt zu sagen, dass es sich bei Verstößen gegen die Netflix-AGB nicht um Straftaten handelt und die schlimmste Strafe also die Kündigung des Netflix-Kontos bleibt. Sollte man auch dies nicht riskieren wollen, ist es wohl Zeit, sich ein solches Unterkonto anzuschaffen. Wer mutig ist, kann auch einfach abwarten. Noch ist nämlich nicht sicher, wie Netflix die neuen Regelungen überhaupt umsetzen will. Schließlich ist es schwierig, zwischen Konten zu unterscheiden, die von Personen mit mehreren Wohnsitzen oder verschiedenen Personen mit jeweils einem festen Wohnsitz genutzt werden.
Im Video der Kanzlei WBS Legal erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke jetzt die juristische Situation und gibt Einblicke in die vermeintlichen Hintergründe zur E-Mail. Wenn ihr also wissen wollt, wie ihr nun am besten verfahren solltet, seht euch das Video an und entscheidet anschließend am besten selbst.