Netflix steht kurz davor, das Account-Sharing in Deutschland einzustellen. Nun hat der Anwalt Christian Solmecke auf YouTube die Thematik rechtlich eingeordnet.
Neben großer Konkurrenz im Streamingbereich hat Netflix derzeit auch mit wachsendem Unmut bei den eigenen Abonnenten zu kämpfen. Geliebte Serien wie „1899“ oder „Inside Job“ werden kurzerhand abgesetzt, während stattdessen trotzdem viele Reality-Formate und Co produziert werden.
Seit Längerem plant der Streamingdienst nun auch, das Teilen von Accounts mit anderen zu verbieten. Erst legte man das Projekt wegen der Pandemie auf Eis, nun soll die Einschränkung aber bald weltweit erfolgen. Der bekannte Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hat dazu in einem Video die rechtliche Lage eingeordnet.
Im Video geht Solmecke unter anderem auf die Methode ein, mit der Netflix künftig den Zugang für Zweitnutzer unterbieten könnte. Demnach laufen in Südamerika bereits Testläufe rund um eine E-Mail-Verifizierung. Hierbei müssen Nutzer innerhalb von 15 Minuten einen Code eingeben, um dann erneut Zugriff auf den Streaminganbieter zu erhalten.
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Auch eine Einordnung der rechtlichen Situation gab es auf dem YouTube Kanal WBS LEGAL. In der Netflix AGB steht unter Punkt 4.2 bereits die Klausel, dass man die Inhalte nicht über den eigenen Haushalt hinweg teilen dürfe. Damit wäre Netflix bereits rechtlich abgesichert, um künftig die Regulierungen auszurollen.
Hier könnt ihr das gesamte Video sehen:
Erste Testläufe gibt es bereits und auch Pläne für eine weltweite Ausrollung sind gesetzt. Aktuell wird nur in Amerika getestet, Netflix versprach Anlegern aber bereits Ende letzten Jahres in 2023 weltweit das Account-Sharing zu beenden.